25.04.2024,
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Wien (OTS/BMAW) - Ab dem 15. Juli 2024 wird es möglich sein, den
Handwerkerbonus über die nun veröffentlichte Website
[www.handwerkerbonus.gv.at] (
http://www.handwerkerbonus.gv.at/)
rückwirkend für alle Handwerksleistungen ab dem 1. März 2024 zu
beantragen. „Ich freue mich, dass wir zeitgleich zum Beschluss im
Bundesrat die Website für die Beantragung des Handwerkerbonus
präsentieren können. Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag,
um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe sowie deren
Kundinnen und Kunden zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung
von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize
für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum
bei. Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern
auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur
insgesamt zu stützen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin
Kocher.
Die Beantragung des Handwerkerbonus wird über die Website möglich
sein. „Für jene Personen, die nicht über die nötigen technischen
Voraussetzungen bzw. Fähigkeiten verfügen, gibt es Unterstützung. Wir
schaffen ein System, in welchem jede Person für jede andere Person
einen Antrag stellen kann, sofern die notwendigen Dokumente (Ausweis,
Rechnungen, Zahlungsbestätigungen) vorliegen. Hierdurch ist es
niederschwellig möglich im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis
bei der Einreichung zu unterstützen. Darüber hinaus haben Gemeinden,
Kammerorganisationen und Betriebe Unterstützung zugesagt. So wird
sichergestellt, dass die Antragsstellung für den Handwerkerbonus
niederschwellig und einfach gestaltet wird“, so Kocher.
Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der
Bundesregierung als finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im
privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden
Handwerkerleistungen im eigenen Zuhause wie beispielsweise Ausmalen,
Kücheneinbau oder Fliesenlegen. Auch Arbeitsleistungen im
Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im
Auftrag des BMAW. In der Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt
gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation
des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das
Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025.
Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro
Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von
1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro
zur Verfügung. Pro Förderperiode kann ein Antrag gestellt werden. Ein
wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist daher die Möglichkeit,
mehrere Rechnungen für die gleiche Adresse in einem Antrag
zusammenfassen. Das erleichtert die Antragstellung. Rechnungen haben
die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt
aufzubewahren.
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