25.04.2024,
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Linz (OTS) - Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den
Handwerkerbonus neu auf. Bereits jetzt wenden sich erste
Konsument:innen mit Fragen zum Bonus an den Konsumentenschutz der
Arbeiterkammer Oberösterreich. „Ich hoffe, dass die Förderung diesmal
professioneller und kundenfreundlicher abgewickelt wird, als wir das
beim Klimabonus oder dem Energiekostenzuschuss erlebt haben. Große
Ankündigungen allein reichen nicht. Was zählt sind Service und
Erreichbarkeit“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Falls es zu
Problemen kommt, finden Betroffene auf den Seiten der AK
Oberösterreich mögliche Beschwerdestellen.
Im Rahmen des neuen Handwerkerbonus können Konsument:innen
finanzielle Unterstützung für Arbeitsleistungen von befugten
Handwerksfachbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland
nutzen. Dabei werden 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung
gefördert, maximal jedoch 2.000 Euro für das Jahr 2024 (bei Kosten
bis zu 10.000 Euro) oder 1.500 Euro für das Jahr 2025 (bei Kosten bis
zu 7.500 Euro). Die förderbaren Arbeitskosten müssen mindestens 250
Euro betragen, woraus sich eine Mindestförderung von 50 Euro ergibt.
Mit dem Handwerkerbonus werden zum Beispiel Tätigkeiten wie Ausmalen,
Kücheneinbau oder Fliesenlegen, jedoch nicht Material- und
Fahrtkosten gefördert.
Der Antrag kann ab 15. Juli 2024 online (rückwirkend für Arbeiten
ab 1. März 2024) gestellt werden. Die Website für die Antragstellung
soll in den nächsten Wochen online gehen. Die Identifikation soll
entweder über die ID-Austria erfolgen oder mittels Kopie eines
Lichtbildausweises. Für Personen, die keinen Online-Zugang haben,
sollen auch andere Personen (z.B. Verwandte), Einrichtungen (z.B.
Gemeinden) oder die Handwerksbetriebe direkt die Anträge stellen
können.
Treten Probleme bei der Antragstellung oder bei der Auszahlung
auf, so können sich Konsument:innen an die Buchhaltungsagentur des
Bundes, das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft oder die
Volksanwaltschaft wenden. Die Kontaktadressen und eine Sammlung oft
gestellter Fragen finden Sie auf
[ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz]
(
https://ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz)
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