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Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ erklärt:

02.05.2024, 2755 Zeichen
Wien (OTS) - "Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen". Sein Recht durchzusetzen, kann sehr kostspielig sein und birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Ein verlorener Prozess hat meist hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge, und selbst bei einem Obsiegen sind manchmal nicht alle Kosten gedeckt. Eine klug gewählte Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest die finanziellen Sorgen abnehmen. Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld!“ erklärt unter dem Titel „Recht haben kostet“, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten müssen.
In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Bereiche unseres Zusammenlebens rechtlich geregelt. Dementsprechend breit und vielfältig sind die Rechtsrisiken, die durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können: Arbeitsrecht, Wohn- und Mietrecht, Schadenersatz- und Strafrecht sind nur einige wenige Beispiele hierfür. Kaum jemand ist aber allen rechtlich möglichen Risiken ausgesetzt, dementsprechend bieten Rechtsschutzversicherungen eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine an, die zum einen individuell zusammengesetzt werden können, zum anderen bereits in Paketen zusammengefasst sind. Diese können erweitert oder auch eingeschränkt werden. Hier gilt es Doppelversicherungen zu vermeiden, da oft etwa Kreditkarten, Clubmitgliedschaften oder gesetzlich verpflichtende Interessenvertretungen bereits spezifische Rechtsschutzfelder abdecken.
Besonders wichtig ist auch, genau zu schauen, welche Kosten tatsächlich gedeckt sind: nur die Rechtsanwaltskosten oder auch die Verfahrenskosten, nur vor Gericht oder auch gegenüber Verwaltungsbehörden; sind auch die Kosten für Sachverständige, Gutachten, Dolmetscher und Zeugen enthalten; sind Kosten der Gegenseite inbegriffen, wenn eine Zahlungsverpflichtung erwächst? Welche Rechte und Pflichten kommen dem Versicherten zu: freie Anwaltswahl? Sind bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten ausgenommen (oft etwa Erbstreitigkeiten; Risiken aus Glücksspiel, Scheidung und Krieg können etwa grundsätzlich nicht versichert werden)? Gibt es einen Selbstbehalt? Bestehen Wartezeiten für bestimmte Rechtsgebiete? Ist die Versicherungssumme mit einem Höchstbetrag gedeckelt und ist dieser gegebenenfalls angemessen?
Diese und viele weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung erklärt und beantwortet die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld!“ in klarer, einfacher und leicht verständlicher Sprache auf übersichtlichen zwei DIN-A4-Seiten.
Interessierte finden diese Publikation auf der „Reden wir über Geld“-Website der FMA unter dem Link: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet (https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/recht-haben-kostet)

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