28.03.2024,
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Wien (OTS) - „Die gesetzliche Priorisierung der digitalen
Antragstellung auf Arbeitslosengeld ist zu begrüßen und bringt das
AMS einen wichtigen Schritt weiter im Bereich der Digitalisierung. Es
ist zwar jetzt schon möglich, den Antrag digital zu stellen, aber
eine gesetzliche Priorisierung trägt dazu bei, dass diese Möglichkeit
noch intensiver genutzt wird. Diese Weiterentwicklung bringt für alle
Beteiligten Vorteile und trägt dazu bei, dass Beraterinnen und
Berater künftig mehr Zeit für Beratung und Vermittlung haben“, zeigt
sich Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV), anlässlich des heute in Begutachtung gegangenen
Gesetzesentwurfes erfreut.
Die Industrie hat sich bereits wiederholt dafür ausgesprochen, die
Digitalisierung im AMS voranzutreiben und die Chancen, die diese
bietet zu nutzen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld über das
„eAMS-Konto“ entlastet nicht nur die Beraterinnen und Berater des
AMS, sondern bringt auch viele Vorteile für die Arbeitssuchenden, die
sich so Behördenwege und bürokratischen Aufwand sparen. Positiv sieht
die Industrie auch die gesetzliche Priorisierung der weiteren
digitalen Kommunikation über das „eAMS-Konto“, wie die digitale
Übermittlung von Vermittlungsvorschlägen. „In Zeiten von
Digitalisierung muss eine Organisation wie das AMS am Puls der Zeit
sein. Es ist erfreulich, dass die Chancen des
Digitalisierungsprozesses im AMS genutzt werden und die Leistungen
und Angebote des AMS verstärkt auch digital organisiert und angeboten
werden“, so Neumayer abschließend.
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