23.04.2024,
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Wien (OTS) - Die effektive Umsetzung der datenschutzrelevanten
Aspekte des Digital Services Act (DSA, Gesetz für digitale Dienste)
der EU in Österreich, ist das Ziel einer Kooperationsvereinbarung zur
partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der österreichischen
Datenschutzbehörde (DSB), der Kommunikationsbehörde Austria
(KommAustria) und dem Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH (RTR Medien). Ein entsprechendes „Memorandum of
Understanding“ unterzeichneten jetzt Dr. Matthias Schmidl, Leiter der
Datenschutzbehörde, Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria,
und Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien.
Der DSA verfolgt das Ziel der Wahrung der Rechte der Nutzer:innen
von digitalen Diensten anhand europäisch harmonisierter Vorschriften
für Vermittler digitaler Dienste und die Schaffung einer
Aufsichtsstruktur, die von der Europäischen Kommission (EK) und
nationalen Koordinatoren für digitale Dienste in den
EU-Mitgliedstaaten wahrgenommen wird. In Österreich wurde die
Medienbehörde KommAustria gesetzlich mit den Aufgaben des
Koordinators für digitale Dienste (KDD) betraut. Die RTR Medien
unterstützt die KommAustria in dieser Aufgabe und wurde mit der
Einrichtung einer Streitbeilegungsstelle nach dem DSA beauftragt.
"Der DSA verfolgt einen horizontalen Ansatz und zielt darauf ab,
rechtswidrige Inhalte auf Plattformen hintanzuhalten und
dementsprechend ein sichereres, berechenbares und vertrauenswürdiges
Online-Umfeld für Nutzer:innen zu gewährleisten, wobei deren Rechte
auf Schutz ihrer persönlichen Daten eine besondere Rolle spielen“,
erläutert Dr.in Susanne Lackner, stv. Vorsitzende und für das Thema
DSA zuständiges Mitglied der KommAustria.
„Ein wichtiges Ziel des DSA ist die Sicherstellung eines hohen
Schutzniveaus personenbezogener Daten bzw. die Einhaltung
datenschutzrelevanter Bestimmungen“, sagt Dr. Matthias Schmidl,
Leiter der DSB. „Daher kommt der Zusammenarbeit zwischen KommAustria
und Datenschutzbehörde eine zentrale Bedeutung im digitalen Umfeld
zu“, so Schmidl.
"Das Memorandum of Understanding ist ein weiterer Meilenstein in
der nationalen Umsetzung des Digital Services Act", unterstreicht
Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria „Es regelt die
strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem KDD KommAustria und der
Datenschutzbehörde. Beide Seiten verpflichten sich zu einer
Abstimmung über datenschutzrelevante Bestimmungen des DSA, wie etwa
in den Bereichen des Werbe-Profilings, des Zugangs von Forschern zu
Plattformen, des Minderjährigenschutzes in der Werbung oder zu
strukturellen Defiziten von Plattformen beim Datenschutz“, so Ogris.
Die Vereinbarung zwischen DSB, KommAustria und RTR sieht unter
anderem einen Informationsaustausch bei Angelegenheiten von
KommAustria oder DSB vor, die Anknüpfungspunkte zum DSA und dessen
Auslegung oder zu Fragen des Datenschutzes aufweisen.
„Zum regelmäßigen Austausch der Behörden wird unter anderem auch
ein gegenseitiger Mitarbeiteraustausch gehören, um Know-how im
Tätigkeitsbereich der jeweils anderen Regulierungseinrichtung
aufzubauen und um Verfahrensabläufe zu optimieren“, erläutert Mag.
Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Hier wird die RTR
koordinierend tätig sein“, so Struber.
Die Vereinbarung zwischen DSB, KommAustria und RTR-GmbH ist mit
ihrer Unterzeichnung in Kraft getreten und auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb
und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen
und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der
KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die
RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche
Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post
(RTR.Telekom.Post) gegliedert.
Über die DSB
Die Datenschutzbehörde sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes in
Österreich. Ihr obliegt die Durchsetzung der DSGVO und damit auch die
Zusammenarbeit mit anderen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Europa.
Dazu verfügt sie über eine Reihe von Abhilfebefugnissen,
einschließlich der Verhängung von substanziellen Geldbußen. Sie ist
in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig und keinen
externen Weisungen unterworfen.
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