28.03.2024,
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Wien (OTS) - Der Verbraucherschutzverein (VSV) konnte mit seinen rund
100 zivilrechtlichen Klagen auf Gewährung der Grundversorgung für
Verbraucher zwei wesentliche Entscheidungen des
Verfassungsgerichtshofes anstoßen:
1. Die Regelungen zur Grundversorgung (Recht für Verbraucher und
Kleinunternehmer gegenüber Energielieferanten) sind – entgegen der
Ansicht der Energiekonzerne – nicht verfassungswidrig.
2. Das Recht auf Grundversorgung mit Strom darf durch eine Passage
im NÖ Elektrizitätswesengesetz (NÖ ElWG 2005) nicht eingeschränkt
werden.
Daher wird § 45 Abs. 6 Satz 2 des NÖ ElWG 2005, als verfassungswidrig
aufgehoben.
Der Satz lautet: „Ein wichtiger Grund (zur Aufkündigung der
Grundversorgung) liegt insbesondere vor, wenn ein Stromhändler oder
sonstiger Lieferant bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der
Grundversorgung abzuschließen.“
„Als im Herbst 2022 die Preise für Strom und Gas in den Himmel
geschossen sind, hat der VSV allen Verbrauchern und Kleinunternehmern
geraten, bei den Lieferanten die Grundversorgung zu beantragen. Der
Tarif für die Grundversorgung darf dabei nicht höher sein, als der
Tarif für die Mehrzahl der Bestandskunden der Lieferanten,“ erinnert
Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
„In der Situation stark steigender Preise – zunächst für
Neukunden, aber auch für Bestandskunden – wirkt sich die
Grundversorgung als Preisbremse aus. Das hat für jene rund 12.000
Kunden, die der Empfehlung des VSV gefolgt sind, für eine längere
Zeit deutlich günstigere Tarife gebracht,“ erklärt Holzinger. „Wir
sind hocherfreut, dass der VSV hier – als einzige Verbraucherschützer
in Österreich – den Kunden werthaltigen Rat geben konnten.“
Das Erkenntnis zum NÖ Landesgesetz hat auch für die Landesgesetze
etwa in Wien, Burgenland, Kärnten oder Salzburg mit ähnlichen
Einschränkungen Auswirkungen.
Die Lieferanten in diesen Bundesländern hatten die Grundversorgung
mit dem Argument abgelehnt, stattdessen den Kunden Neukundentarife
anzubieten, womit die Versorgung sichergestellt sei und daher kein
Recht auf Grundversorgung bestehe.
Der VSV unterstützt rund 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene
Lieferanten von Strom, die sich auf diese – verfassungswidrigen –
Landesgesetze gestützt haben.
„In diesen Verfahren müssen die Zivilgerichte nun wohl das Recht
auf Grundversorgung zusprechen,“ hofft Holzinger.
In diesen Verfahren - ebenso wie gegenüber dem
Verfassungsgerichtshof - vertreten unsere Anwälte Mag. Ulrich Salburg
und Dr. Gregor Maderbacher die Interessen der Verbraucher.
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