24.04.2024,
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Wien (OTS) - In Italien ist die Kartellbehörde gegen den VW-Konzern
wegen unlauterer Geschäftspraxis vorgegangen und hat eine Strafe von
5 Millionen Euro verhängt.
Hintergrund ist das Inverkehrbringen von VW Kraftfahrzeugen mit
einer illegalen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung. Die
Folge: Stickoxide weit über den Grenzwerten werden in die Luft
geblasen und beeinträchtigen Menschen und Umwelt.
Die sechste Kammer des Consiglio di Stato (Staatsrat) hat eine
Berufung von VW gegen diese Strafe nun rechtskräftig abgewiesen.
„Wir hoffen, dass diese Entscheidung nunmehr auch die vom
Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützten und beim Landgericht
Braunschweig anhängigen Schadenersatzprozesse von Südtiroler VW
Kunden gegen VW beschleunigen wird, da nun auch nach italienischem
Recht klargestellt ist, dass VW bei der Abgasreinigung von
Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 Behörden und Kunden betrogen
hat,“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
Der VSV sammelt auch weiterhin österreichische Betroffene des
VW-Diesel-Skandals über [www.verbraucherschutzverein.eu]
(
https://go.ots.at/cx3mVHVo) ein und bietet risikolose
Schadenersatzklagen gegen VW an.
„Entweder übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung das
Kostenrisiko oder unser Prozessfinanzierer, der eine Erfolgsprovision
von 35% bekommt,“ erklärt Daniela Holzinger. „Da VW beim Motor EA 189
die Behörden und Kunden betrogen hat, verjähren nach österreichischem
Recht Schadenersatzansprüche erst in 30 Jahren ab Kenntnis vom
Betrug.“
Der VSV ruft auch jene VW Kunden auf sich anzuschließen, die sich
seinerzeit nur dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der
Wirtschafts- und Korruptionsstaats-anwaltschaft (WKStA) als
Privatbeteiligte angeschlossen haben, aber bislang zivilrechtlich
nicht geklagt haben.
„Da zu erwarten ist, dass die WKStA die Ermittlungen in Kürze
einstellen wird, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, selbst bei Gericht
zu klagen,“ warnt Holzinger.
[Service] (
https://go.ots.at/cx3mVHVo)
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