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WKÖ-Schön zu Lieferkettengesetz: „Mehrbelastungen so gering wie möglich halten“

24.04.2024, 2005 Zeichen
Wien (OTS) - Das Europäische Parlament hat am Mittwoch das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) abgesegnet. Damit werden europäische Unternehmen potenziell für sämtliche Verfehlungen, die bei Vertragspartnern irgendwo auf der Welt entlang ihrer Lieferkette passieren, in die Pflicht genommen. Aus Sicht der Wirtschaft droht hier ein Bürokratiemonster, das den hehren Intentionen nicht gerecht wird, die eigentlichen Ziele nach wie vor verfehlt und Europas Wettbewerbsfähigkeit massiv schadet.
„Die Absichten mögen die allerbesten sein. Mit mehr Bürokratie ist die Welt aber noch nie besser geworden“, sagt dazu Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Dass Klein- und Mittelunternehmen formal ausgenommen sind, ist in der Praxis irrelevant, wenn die Verpflichtungen von betroffenen größeren Unternehmen entlang der Lieferkette weitergegeben werden müssen ("Trickle-down-Effekt").
„Besonders für KMU sind die Bürokratie und Dokumentationspflichten schon jetzt schwer verkraftbar. Es darf kein Gold Plating geben: Der administrative Aufwand und die Kosten für Verwaltungsvorschriften müssen bei der nationalen Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Österreich so gering wie möglich gehalten werden“, betont Schön.
Die Wirtschaftskammer pocht darauf, dass die zugesagten Unterstützungsmaßnahmen rasch umgesetzt werden und der Mehraufwand auch finanziell abgefedert wird. Durch entsprechende Guidelines müssen die Abläufe und Prüfpflichten so klar und praktikabel wie möglich sein.
„Es gibt die berechtigte Sorge, dass Lieferbeziehungen abgebrochen werden oder sich europäische Unternehmen aus manchen Drittstaaten zurückziehen müssen, weil die Haftungsrisiken ausufern. Damit wäre der Schutzzweck des Gesetzes unterlaufen und der Schaden für den Wirtschaftsstandort EU enorm. Das gilt es unbedingt zu vermeiden – deshalb sind rasche und effektive staatliche Unterstützungsmaßnahmen unabdingbar“, so Schön abschließend. (PWK157/HSP)

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